Entwürfe für Gemeinde- und Stadt-Heraldik

Entwürfe für Gemeinde- und Stadt-Heraldik

Die Anfertigung eines hochwertigen Entwurfs für ein Wappen und Gemeindeflaggen setzt die entsprechenden Kenntnisse und Beachtung der fachspezifischen Heraldik- und vexillologischen Regeln voraus, durch welche die Form, Charakteristik, Symbolik und Verwendung der Wappen (Heraldik) sowie Fahnen und Flaggen (Vexillologie) festgelegt werden. Die Form von Gemeindewappen und Symbolen wird von der Geschichte der Gemeinde abgeleitet, in diese fließen auch Ihre örtlichen Traditionen mit ein. Im Rahmen des Entwurfsprozesses für ein Gemeinde- oder Stadtwappen ist natürlich auch Raum für Ihre Anmerkungen bzw. historischen Erkenntnisse.

In Zusammenarbeit mit Ihnen erstellt unser Heraldik-Büro einen professionellen grafischen Entwurf für das Gemeindewappen sowie auch für die festliche Gemeindeflagge. Darüber hinaus begleiten wir Sie im Rahmen des kompletten Genehmigungsprozesses der Symbole bis zu dem Zeitpunkt, wo Sie von der/vom Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses den Beschluss - sprich das Dekret zur offiziellen Verwendung Ihrer Symbole entgegennehmen.

Bedeutung der Wappen, welche für Gemeinden, Städte und Marktflecken angefertigt werden

Flagge und Wappen - dies sind Symbole, zu deren Verwendung jede Gemeinde, Stadt oder Marktflecken in der Tschechischen Republik aufgrund des Gemeindegesetzes berechtigt ist. Bislang gibt es jedoch viele Gemeinden, die über keine eigenen Symbole verfügen. Durch jedes Wappen sowie Flagge einer Gemeinde, Stadt oder Marktfleckens wird das Renommee sowie die Autorität des Amts erhöht - und dies nicht nur gegenüber wichtigen Besuchern aus dem In- und Ausland, sondern auch gegenüber der jeweiligen Institution selbst. Mit diesen Symbolen können Sie sowohl mit den Bürgern als auch mit einem breiteren Umfeld (Touristen, neue Einwohner) kommunizieren. Ein eigenes Wappen und Flagge bedeuten, dass Sie eine eigene Identität haben. Darüber hinaus können auch nicht offizielle, aber sehr repräsentative Fahnen für das Bürgermeister- oder Oberbürgermeisterbüro verwendet werden sowie Stempel mit Wappen, kommunale Farben, Banner, etc. 

Wie läuft die Anfertigung eines Wappen oder Flagge ab?

Dem Wappen- oder Flaggenentwurf gehen historische Nachforschungen sowie Archivrecherchen voraus. Deren Ziel besteht darin herauszufinden, was für die betreffende Gemeinde in der Vergangenheit typisch bzw. sogar komplett außergewöhnlich gewesen ist. Wir suchen das, was die Gemeinde am besten charakterisiert, was am besten auf sie zutrifft und was sie von anderen unterscheidet. Für die neue zukünftige Symbolik ist es wichtig, ob eventuell ein historisches Siegel (sog. sphragistische Unterlagen und Gegenstände) vorhanden ist, und was auf diesem dargestellt bzw. eingraviert ist. Es kann sich um historischen Besitz handeln (sofern sich die Gemeinde im Besitz eines Adelsgeschlechts oder der Kirche befunden hat) oder um die Weihung eines Kirchengebäudes (Kirche, Kapelle) einem konkreten Heiligen (sog. Patron). Eine Rolle kann auch der Gemeindename selbst spielen, welcher dann mit bestimmten Figuren (z. B. durch einen Habicht (auf tschechisch: jestřáb) wie bei der Gemeinde Jestřebí (Habichtstein)) im Wappen dargestellt wird - dann handelt es sich um sog. sprechende Zeichen. Über Heraldik-Symbole können auch folgende Punkte mit im Wappen einfließen: geografische Gegebenheiten, Sehenswürdigkeiten vor Ort oder Naturbesonderheiten. Neben Fachkenntnissen und umfangreichen Erfahrungen sind auch Kreativität und Fantasie erforderlich, um die Heraldik mit der Grafik verbinden zu können. Nur so können wirklich hochwertige Entwürfe entstehen, welche sich auch bei den nächsten Generationen behaupten können. Der Wappen- und Flaggenentwurf erfolgt jetzt - in der Zeit, in der wir leben. Aber er muss in Bezug auf seinen Zweck jahrhundertelang bestehen bleiben und somit zu einem historischen Symbol werden.

Wie entwirft man korrekt sowie fehlerfrei ein Wappen und Flagge?

Manchmal bestehen Vorstellungen, dass alles im Wappen integriert werden kann bzw. in realistischer Darstellung, aber auch Objekte in authentischer Form oder sogar Fotos. In einem korrekten Heraldik-Wappen kann jedoch alles ersetzt und symbolisiert werden. Über einen Zeitraum von achthundert Jahren wird die Heraldik genau und deutlich zum Ausdruck gebracht - also mit Heroldsfiguren (man kann sagen, mit geometrischen Figuren), mit allgemeinen Figuren (allgemeingültigen, konkret charakterisierbaren und vorstellbaren Figuren) mit Tinkturen - bei uns mit zwei Metallen (mit Gold und Silber) und mit vier Farben (rot, blau, grün und schwarz). Ausnahmsweise können sog. Naturfarben verwendet werden - z. B. vom Linden- oder Lärchenstamm, von Werkzeugholzstielen oder von Tieren.

Genehmigung des Heraldik-Entwurfs für das Wappen und die Flagge

Über den Heraldik-Entwurf für das Wappen und die Flagge muss aufgrund der Heraldik und Vexillologie im Abgeordnetenhaus verhandelt werden, welches dem Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses die Verleihung des Wappens und der Flagge empfiehlt. Dieser verkündet anschließend den sog. Beschluss zur Verleihung des Wappens und der Flagge. Ab diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde, Stadt oder der Marktflecken berechtigt, ihre eigenen Symbole zu verwenden sowie diese als Wappen und Flagge zu bezeichnen. Sie genießen sogar gesetzlichen Schutz - das Gemeindewappen darf zum Beispiel niemand ohne die Zustimmung der Gemeinde verwenden.

Gemeinde- und Stadt-Heraldikmuster, welche in unserer Firma angefertigt wurden

Über die Heraldik und Vexillologie

Bei der Heraldik handelt es sich um eine historische Hilfswissenschaft, welche sich mit dem Studium aller Regeln und Bräuche befasst, entsprechend denen Wappen erstellt, beschrieben (fachlich blasoniert und historisiert), bestimmt und gezeichnet werden. Der Name ist vom lateinischen Begriff „Heraldus“ abgeleitet, was Herold bedeutet = Wappenkundiger, einschließlich der Verwendung von Wappen, der Genealogie (Geschlechterkunde), des Protokolls (der Etikette) und der Diplomatie. Von den Herolden wurde der sog. Blason erstellt - d. h., eine Beschreibung des Wappens mit spezieller Heraldik-Terminologie. Bei der Vexillologie handelt es sich um eine jüngere historische Hilfswissenschaft, welche sich mit der Geschichte, Symbolik und mit der Verwendung von Flaggen und Fahnen befasst, einschließlich der Regeln für deren Anfertigung, Entwurf sowie der genauen Beschreibung und Produktion. Der Name stammt vom lateinischen Begriff „Vexillum“ = Deminutiv von „Velum“ (Segel) ab, welcher einen Stoff bezeichnet, der sich an einer Rahe befindet und dort einem bestimmten Zweck dient (also als Flagge bzw. Fahne oder als Banner der römischen Legionen). Entsprechend den Heraldik-Grundregeln müssen in jedem Wappen immer Metall (Gold und Silber, in der Praxis mit den Farben gelb und weiß dargestellt) sowie Farben (rot, blau, grün, schwarz) verwendet werden, in begründeten Ausnahmefällen dürfen auch Naturfarben - z. B. das Braun vom Baumstamm oder das Fell von einigen Tieren, etc. verwendet werden. Dabei gilt die strikte Anforderung, dass die Metalle auf den Farben bzw. die Farben auf den Metallen abwechslungs- und kontrastreich (d. h., die Metallfiguren im farbigen Feld des Schildes oder umgekehrt) zu arrangieren sind. Dabei werden die Heraldik-Figuren in die sog. Heroldsfiguren - d. h., in die geometrischen Figuren (aufgegliederte Schildfelder) und in die allgemeinen Figuren - d. h., in die allgemein bekannten Figuren unterteilt, immer jedoch entsprechend nur zweidimensional stilisiert. Seitenmäßig - rechts, links - wird das Wappen immer aus Sicht des Schildknappen (von dessen rechter Hand aus) fachgerecht blasoniert, nie aus Sicht des Beobachters - also (vermeintlich) umgekehrt. Die Zeichnung des Wappens sowie der Flagge kann sich im Lauf der Zeit verändern und autorenmäßig leicht abweichen. Es handelt sich nicht um eine Logotype oder geschütztes Industriemuster und -marke, sondern das im Dekret vom Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses verbindlich definierte Wesen (alle genannten Tinkturen und Figuren in der betreffenden Komposition des Wappenschilds und Fahnen- oder Flaggenblatts) bleibt bestehen und ist immer auf diese Weise genau und gründlich einzuhalten. Der Blason stellt die aus Heraldik-Sicht terminologisch genaue sowie fachspezifische Beschreibung des Wappens in Worten dar, anhand dieser jeder erfahrene Heraldiker in der Lage ist, dieses Wappen zu zeichnen, ohne dass er die ursprüngliche Vorlage sehen muss. Die sich (frei) am Mast befindliche Flagge oder (fest mit dem Mast) verbundene Fahne besteht (vexillologisch betrachtet) aus dem sog. Blatt im Seitenverhältnis Breite zu Länge von 2:3 - entsprechend der Staatsflagge der Tschechischen Republik und geht meistens von der Form eines vorhandenen Heraldik-Wappens aus. Im Unterschied zum festen Wappenschild, wo das Heraldik-Metall (Gold und Silber - wenn in der Praxis auch mit den Farben gelb und weiß dargestellt) immer blasoniert ist, ist bei der Fahnen- sowie Flaggenbeschreibung immer die Rede vom weiß- oder gelbfarbigem (Flaggen) Gewebe, und wird in der Praxis auch so hergestellt.  Das Gesetz Nr. 128/2000 GBl., Gemeindegesetz (Gründung von Gemeinden) ermöglicht nicht nur die Verwendung von bestehenden historischen Heraldik-Wappen und zeitgenössischen Flaggen, sondern - durch den Erlass eines neuen Dekrets durch den Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses, im Sinn des Gemeindegesetzes und der Tagungsordnung des Abgeordnetenhauses - vor allem die Wappen- und Flaggenverleihung an jede Gemeinde ohne diese Symbole beziehungsweise auch die sog. Revokation von kommunalen Symbolen - d. h., die offizielle Änderung eines bereits vorhandenen (historischen oder nach 1990 verliehenen) Wappens bzw. Flagge (Fahne).

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